Sidonia von Borcke bestätigt mit eigenhändiger Unterschrift die Verteidigungsstrategie ihrer Anwälte. 21. Februar 1620
„Mein Advokat hat sich geraume Zeit geweigert, dies zu unterschrieben, da Eckart Sparling und Jost Borcke oder andere Herren, das an verschiedenen Stellen von ihnen gesagte, als Verungliempfung ansehen könnten und es nicht ungerächt lassen würden. Er hat mir auch geraten, solches rauszulassen, was ich aber nicht tun wollte. Also bekenne ich hiermit, daß ich selbige Artikel, weil ich sie rechtens beizubringen mich getraue, auf meine eigene Gefahr hier einfügen lassen habe.“
(Nach Jens Alvermann, 1998)