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27. Die Akte Sidonia – Genehmigung des Schöffengerichts Magdeburg zur Fortsetzung des Verfahrens

Genehmigung des Schöffengerichts Magdeburg zur Fortsetzung des Verfahrens. Ausgestellt am 28. Juni 1620 und veröffentlicht in Stettin am 26. Juli 1620.

(LAG Rep. 40 II, Sign. 37, Teil 1, fol. 85v)

[Enthält 17 Fragen, welche Sidonia im peinlichen Verhör gestellt werden sollen]

[…]

Daraus so viel erscheinend, das bemeldte gefangene in kegenwart des scharffrichters mit vorlegung deßen instrumenten ernstlich zu terriren und zu betrawen;

ob aber solchergestalt nichts weiter auß ihr zu bringen […] zu ergrundung der warheit peinlich mit ziemlicher scherffe, jedoch menschlicherweise, zu befragen:

[…]

Was Sie alsdann bekennen, und in ferner, vermuge angeregter Peinlicher Halsgerichtsordnung Art. 54, Rubr. „von Nachfrag und erkundung etc.“, angestalter Inquisition sich befinden wirdt, darauf ergehet weiter, was Recht ist. Von Peinlichen Rechts wegen!

Publicatum Alten Stettin, 26 Julii anno 1620.

[Wachssiegel mit Papierdecke: Sigillum scabinorum Magdeburgensium]

Das dieses Urteil denen vorsigelt eingeschickten Peinlichen Gerichtsakten und beschriebenen Rechten gemäß: bezeugen wir Schöppen zu Magdeburgk; Urkundlich mit unserm Insiegel versigelt und geben 28. Junii anno 1620.

Die im Landesarchiv Greifswald aufbewarten AKten waren im Juli 2021 im Pommerschen Landesmuseum als Teil einer Kabinettausstellung ausgestellt.